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EBM 2026Notfalldatensatz: Neue Nr. 01643 ersetzt die Nr. 01641

30.01.2026Ausgabe 1/20262min. Lesedauer

Seit 2018 enthält der EBM drei Abrechnungspositionen im Zusammenhang mit dem sogenannten Notfalldatenmanagement (NFDM): Die Nr. 01640 für die Anlage eines Notfalldatensatzes, die Nr. 01641 für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes sowie die Nr. 01642 für das Löschen des Notfalldatensatzes. Die Nr. 01641 wurde jedoch zum 01.01.2026 aus dem EBM gestrichen und durch die neue Nr. 01643 ersetzt – mit einigen Änderungen für das Arzthonorar. Die Inhalte und Bewertungen für die Nr. 01640 (80 Punkte – berechnungsfähig einmal im Krankheitsfall) und die Nr. 01642 (1 Punkt – berechnungsfähig einmal im Behandlungsfall) bleiben unverändert.

Die neue Nr. 01643

Die ab 2026 gültige Nr. 01643 ist für die Aktualisierung des Notfalldatensatzes konzipiert, und zwar als Einzelleistung statt als Pauschalleistung.

Hintergrund

Mit der Nr. 01641 wurde bisher die Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Notfalldatensatzes auf der eGK als Zuschlag zur Grundpauschale vergütet, und zwar im Sinne einer Mischkalkulation unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Behandlungsfall tatsächlich eine Überprüfung und/oder Aktualisierung erfolgt. Die Zusetzung erfolgt automatisch durch die KV. Die Nr. 01641 war bis zum 31.12.2025 mit 4 Punkten bzw. 0,50 Euro bewertet; die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert.

Die neue Nr. 01643 ist demgegenüber nur berechnungsfähig, wenn eine Aktualisierung des Notfalldatensatzes auch tatsächlich erfolgt. Zudem kann die Nr. 01643 nur einmal im Krankheitsfall (aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnet werden. Der Wegfall der Pauschalvergütung nach Nr. 01641 dürfte daher bei den meisten Arztpraxen zu einem Rückgang des KV-Honorars führen.

EBM-Nr. 01643

EBM-Nr.
Leistungslegende (Kurzfassung)
Bewertung
01643
Aktualisierung eines Notfalldatensatzes gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag -Ärzte (BMV-Ä)
Obligater Leistungsinhalt
und/oder
  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Aktualisierung medizinisch relevanter Informationen im Notfalldatensatz auf der eGK …
und/oder
  • erstmalige Anlage eines Notfalldatensatzes mit ausschließlichen Eintragungen von Kommunikationsdaten …
  • Übertragung des in der Vertragsarztpraxis bestehenden Notfalldatensatzes, z. B. bei einem Austausch oder Verlust der eGK des Patienten,
einmal im Krankheitsfall
39 Punkte
(4,97 Euro)

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