VertragsarztrechtAkupunktur: Dokumentationspflichten beachten!
Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen kam es bei Orthopäden bei Akupunktursprechstunden in der Vergangenheit häufig zu auffällig langen Arbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden am Tag, da die Prüfzeit früher 10 Minuten betrug. Zum 01.04.2020 wurde die Prüfzeit durch den Bewertungsausschuss auf vier Minuten reduziert und die Auffälligkeiten in den Tagesprofilen sind selten geworden. Was nach wie vor zu Problemen führt, sind Mängel bei der Dokumentation! Denn für die EBM-Nr. 30791 ist eine penible Dokumentation zwingend erforderlich, um die Leistung abrechnen zu können.