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Ausgabe 2/2026

PlausibilitätsprüfungZu viele Doppelbehandlungsfälle: Orthopäde muss 83.300 Euro Honorar zurückzahlen

15.04.2026
Ausgabe 2/2026
4 min. Lesedauer

Ein sogenannter „Missbrauch der Kooperationsform“ ist bei einer fachgruppengleichen Praxisgemeinschaft anzunehmen, wenn das Aufgreifkriterium von 20 Prozent gemeinsamer Patienten in mehreren Quartalen teils erheblich überschritten wird und dabei in einer Vielzahl von Fällen (Blanko-)Überweisungen an den Praxispartner ohne Angabe des konkreten Überweisungsgrundes stattfinden, Versichertenkarten regelmäßig bei beiden Praxispartnern am selben Tag eingelesen werden und gegenseitige Vertretungen „auf Zuruf“ stattfinden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.09.2024 (Az. L 7 KA 4/23).

VergütungsrechtHonorarvereinbarungen mit Steigerungsfaktoren über dem 3,5-fachen Satz sind nicht zu beanstanden

15.04.2026
Ausgabe 2/2026
4 min. Lesedauer

Nach § 2 GOÄ können Arzt und Patient für bestimmte Leistungen eine abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Private Krankenversicherungen (PKVen) verweigern in solchen Fällen oft die Erstattung. Dennoch können privat versicherte Patienten, die eine entsprechende Honorarvereinbarung geschlossen haben, auch dann einen Erstattungsanspruch haben, wenn die vereinbarten Leistungen mit einem Steigerungsfaktor von mehr als 3,5 berechnet werden. Die Klage eines Patienten gegen seine PKV hatte in einem solchen Fall Erfolg (Landgericht [LG] Frankfurt/Main, Urteil vom 11.05.2023, Az. 2-23 S 5/20).